Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
1. Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes
Bei Anmietung bzw. Aufstellung eines Containers auf öffentlichen Straßen ist der Anmieter und Benutzer eines Containers dazu verpflichtet, die Erlaubnis der Stadtverwaltung einzuholen und die Auflagen zu erfüllen.
Für eventuelle Beschädigungen, die durch das Fahrzeuggewicht oder des Behälters vom Mieter zugewiesenen/vereinbarten Stellplatz oder auf dem Weg dorthin entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
2. Befüllung der Behälter
Es dürfen nur Abfälle laut Vereinbarung eingefüllt werden. Sonderabfälle wie z.B.: Öle, Farben, Säuren, Batterien Leuchtstoffröhren u.s.w. dürfen grundsätzlich nicht eingefüllt werden.
Asbesthaltige Abfälle und Kühlgeräte dürfen ebenfalls nicht zu dem (normalen) Abfall geworfen werden. Für Fragen stehen wir jederzeit gerne bei Anlieferung oder telefonisch unter 02832/4811 zur Verfügung.
Beladung: Der Container darf nicht über den Rand hinaus beladen werden. Ist ein gefahrloser Abtransport nicht möglich wird die Abfuhr verweigert und es muss teilentladen werden.
Für Schäden am Behälter, die über den normalen Verschleiß hinausgehen wie z.B. Beschädigungen die durch Baggerbeladung oder durch Feuer verursacht werden, haftet der Mieter. Container sind eine Woche mietfrei.
3. Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung
Die Berechnung des Abfalls erfolgt nur nach dem tatsächlichen Inhalt. Grundlage hierfür ist die Deklaration der Entsorgungs- Verwertungsanlage. Eventuelle Sortierkosten werden gesondert berechnet. Kann der Behälter am vereinbarten Abholtag nicht abgeholt werden, (z.B. weil nicht zugängig oder überladen o.ä.) behalten wir uns vor zusätzliche Fahrtkosten zu berechnen. Nach einer Woche Standzeit inkl. berechnen wir Mietzins je nach Containerausführung. Der Rechnungsausgleich erfolgt netto Kasse ohne Abzug.
Beachten Sie bitte auch die Informationen der Kreis Klever Abfallwirtschaft GmbH (KKA).